(Abbildung: Der designierte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Foto: Joachim Herrmann/REUTERS)
Am 14. März erschien in der Tageszeitung junge Welt ein Interview mit einem Referenten der Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen (KOS):
Spahn hätte sich vorher informieren sollen
Rainer Roth hat hierzu einen Leserbrief an die junge Welt geschickt, welcher dort am 22. März leicht gekürzt abgedruckt wurde und wir hier ungekürzt dokumentieren:
Leider erwähnt Nikolaus nicht, dass die 4,77 € pro Tag, die für Essen und Trinken im Regelsatz von Alleinstehenden enthalten sind, Mangelernährung bedeuten. Nach aktualisierten Erhebungen des Dortmunder Forschungsinstituts für Kinderernährung braucht ein Erwachsener 3,26 € pro 1.000 kcal, um sich gesund ernähren und ausreichend bewegen zu können. Selbst wenn man nur von einem täglichen Verbrauch von 2.200 kcal ausgeht, müssten im Regelsatz von 416 Euro pro Tag nicht 4,77 Euro, sondern 7,17 € enthalten sein. Die Diakonie hat 560 Euro als notwendig errechnet, um am Leben in der Gesellschaft teilnehmen zu können. Leider akzeptiert sie dabei aber die Summe von 4,77 Euro für (Mangel)ernährung.
Der Regelsatz müsste also, wenn man für bedarfsgerechte Ernährung eintritt, mindestens 600 Euro betragen, wie es eine von einer Reihe von Initiativen unterstützte Kampagne (ABSP, Tacheles, Erwerbslosenforum Deutschland, Klartext, Rhein-Main-Bündnis u.a.) fordert (vgl. die aktuelle Plattform unter http://www.mindestlohn-11-euro.de/plattform_2018-02-17.pdf). Da Hartz-IV-Gelder in der Regel vor Monatsende aufgebraucht sind, wie viele BezieherInnen bestätigen können, schließt Hartz-IV im Übrigen auch Hunger am Monatsende nicht aus.
Prof. Rainer Roth (Klartext e.V./Rhein-Main-Bündnis)